Rechtsanwalt Harald Radke Köln West Rechtsgebiete Rechtsanwalt Harald Radke Köln West Rechtsgebiete

 

  • Auf Herrn Radke kann ich mich immer voll verlassen. Vor allem sagt er ganz offen, wie er die Sache einschätzt.

    Bernd Jahn
  • Herr Radke erklärt die Dinge stets so, dass ich sie gut nachvollziehen kann.

    René Hegel
  • Ich fühle mich sehr gut unterstützt und beraten auch bei meinen geschäftlichen Rechtsfragen.

    Sonja P. Radke

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Beispielsweise gestalte ich mit meinen Mandanten Eheverträge, berate und vertrete sie gerichtlich und außergerichtlich bei Trennung, Scheidung, Sorgerecht oder Umgangsrecht, Unterhaltsangelegenheiten und vielen weiteren Fragen.

Die überwiegende Mehrheit meiner Mandate im Scheidungsrecht laufen völlig problemlos ab für alle Beteiligten. Dennoch ist es vom Gesetzgeber vorgegeben, dass bei einer Scheidung ein Anwalt in Kurzform den Status der Eheleute darstellt und alle Formalitäten sachgerecht aufbereitet.

In anderen, wenn auch seltenen Fällen, geht es bei meinen Mandanten in der Scheidungssache dann darum, das noch Unterhalt für Kinder und Gatten zu regeln ist und die Häufigkeit des Umgangs mit den Kindern.

Manchmal geht es aber auch darum, eine Scheidung überhaupt durchzusetzen: Nicht immer sind ja beide Eheleute scheidungswillig. Im Anschluss an das gesetzliche Trennungsjahr steht dem allerdings meist nichts mehr im Wege.

Meine anwaltliche Aufgabe ist dann, die Scheidungsgründe in einer formalen Form aufzubereiten.

Dazu hier ein Beispiel: Ein Ehegatte ist schwerstkrank, unheilbar. Das geschah vielleicht durch einen Unfall oder Ähnliches. Vielleicht wird hieraus ein Pflegefall auf Dauer. Durch räumliche Trennung (Heim) wird die Trennungszeit (1 Jahr / 3 Jahre) nicht unbedingt schon automatisch erreicht.

Traurige und dramatische Fälle, wie zum Beispiel im Extremfalle die geistige Verwirrung des Ehepartners, können dazu führen, das der andere Ehepartner ein durchaus nachvollziehbares und berechtigtes Interesse hat, die Beziehung nicht in Form einer Ehe fortzusetzen. Hier sind zum Beispiel Fragen des Unterhaltsrechtes zu klären. Denn wie bei jeder Scheidung auch von einem gesunden Partner, muss derjenige, der wirtschaftlich stärker ist, für den anderen sorgen. Ist die Erwerbsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt gegeben, so unterstütze ich meine Mandanten darin, dies bei den entsprechenden Ämtern und Gerichten auch genau so darzulegen.

Mein Anliegen ist immer, für meine Mandanten eine Lösung zu finden, die für sie möglichst zeitsparend und nervenschonend ist.

Mein Anliegen ist immer, für meine Mandanten eine Lösung zu finden, die für sie möglichst zeitsparend und nervenschonend ist.

Harald H. Radke

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