Ich kümmere mich für meine Mandanten zum Beispiel um diese Themen:
- Wenn es um bauliche Veränderungen und Abrechnungsprobleme geht, vertrete ich sie bei der Beschlussanfechtung.
- Ausarbeitung und Überprüfung von Teilungserklärungen
- Begleitung von Eigentümerversammlungen
- Vertretung des Einzelnen oder der Gemeinschaft im Rahmen einer gerichtlichen Anfechtung
Wenn die Beschlüsse einmal da sind, ist es schwierig, diese im Nachhinein noch außergerichtlich einvernehmlich zu ändern. Auch weil sie nach einem Monat rechtswirksam werden. Umso vorteilhafter ist es, mich als juristischen Berater schon im Vorfeld der Versammlungen zur Unterstützung und Vermittlung der Interessen der einzelnen Parteien mit ins Boot zu holen.
Schadensbegrenzung durch frühzeitige Beratung.
So können oft Konflikte vermieden werden: Ich trete als neutraler Dritter auf.