Ich vertrete meine Mandanten beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, insbesondere bei Schmerzensgeldansprüchen.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen oder Fahrverbot werde ich für meine Mandanten aktiv. Sowohl bevor es zu Gerichtsverhandlungen kommt als auch dann später vor Gericht in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren.
Wenn es um die Ermittlung der Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug geht, bin ich Ihnen auch gerne behilflich. Ich arbeite hier mit meinem Sohn Carsten Radke zusammen, der KFZ-Sachverständiger ist. (www.kfz-gutachten-radke.de)
Nicht nur zu schnell fahren oder rote Ampeln missachten sind ja ein Verkehrsdelikt. Leider gibt es auch kompliziertere Fälle, in denen der Unfallverursacher selbstverständlich nicht mit Absicht zum Verursacher wurde – aber dennoch leider rechtlich meist wegen fahrlässiger Körperverletzung mit einem strafrechtlichen Verfahren rechnen muss.
Ein Beispiel für solche komplizierten Fälle ist der Fall eines Rollerfahrers, den ich anwaltlich vertreten habe:
Es waren zwei Jugendliche auf dem Roller, Fahrer und Beifahrer. Einer lag im Koma, einer war schwer verletzt. Es war nun nicht klar, wer der Fahrer war. Keiner war ansprechbar. Es muss aber auch allein schon wegen dem Versicherungsanspruch geklärt werden, wer der Fahrer gewesen ist: Denn die Versicherung soll für den Koma-Patienten den Umbau des Hauses bezahlen.
Einer der beiden hat kurz vor dem Unfall noch vom Roller aus telefoniert – sicher nicht der Fahrer. Er telefonierte mit einem Klassenkameraden, mit dem er verabredet war – was glaubwürdig ist. Das Ganze konnte geklärt werden.