„Fertig“ ist ja eine beruflich genutzte Website genau genommen sowieso nie, im Gegenteil, wenn sie online geht, fängt die Arbeit erst richtig an – sagt meine Tochter jedenfalls. Die ist nämlich seit rund 20 Jahren beruflich mit der Konzeption und Umsetzung von Unternehmenswebsites beschäftigt. Da konnte es einfach nicht länger so weiter gehen, dass ihr Vater aber keine hat – das ging ihr richtig gegen ihre Berufsehre 😉
Ab jetzt werden meine Kanzlei-Mitarbeiterinnen und ich zudem regelmäßig diesen Blog hier füllen mit aktuellen, besonderen oder einfach auch mal lustigen Informationen. Wer sagt denn, dass Rechtliches nicht auch mal witzig sein darf…?
Ihr Rechtsanwalt in Köln-Bocklemünd, Harald H. Radke